UNITED STATES OF AMERICA
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                                                     Waffengesetz (WaffG)

 

 


§ 1 Waffenrecht und Tragebestimmungen

Der Besitz, das Tragen und der Einsatz von Waffen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt, insbesondere bei nicht lizenzierten, modifizierten oder verbotenen Waffen.

 

Abs 1. Erlaubte Waffen für Zivilisten

Zivilpersonen dürfen ausschließlich folgende Waffen führen, sofern sie im Besitz eines gültigen Waffenscheins sind:

 

- Pistole Handfeuerwaffe 

- XM 3 Überall im Bundestat erlaubt

- Pistol .50 nur im Norden Legal

- Machete Überall im Bundestat erlaubt

- Abgesagte Schrotflinte (nicht modifiziert) nur im Norden Legal

- Axt Überall im Bundestat erlaubt

- Combat Pistol Überall im Bundestat erlaubt

- Heavy Pistole Überall im Bundestat erlaubt

 

Diese Waffen gelten als legal, wenn:

 

- Wenn sie registriert sind

- der Besitzer einen gültigen Waffenschein besitzt

- sie nicht offen in städtischen Gebieten getragen werden (siehe Abs. 3)
- keine verbotenen Zonen betreten werden (Polizeireviere, State Prison, Banken, EMS)

 

Abs 2. Verbotene Waffen

Folgende Waffen sind für Zivilpersonen ausnahmslos illegal, auch bei Besitz eines Waffenscheins:

 

SMG, Marksman Rifle, Tec 9, SNS Pistol, Gusenberg, AK,s, Taser, Assault Rifle, Tacticalrifle, Combat PDW, UZI, Tactical SMG, Mini SMG, Machine Pistol, Assault SMG, Carbine Rifle,

 

Modifizierte Schusswaffen (z. B. getunte oder getarnte Waffen)

Sprengwaffen

Rauchgranaten oder Blendgranaten

 

Der Besitz oder die Nutzung dieser Waffen wird als Waffenkriminalität gewertet.

 

                                                                      Strafmaß:

                                                          $50.000 – Max. $150.000

                                                         Min. 100 – Max. 240 Hafteinheiten

                                                  Beschlagnahmung der Waffe und ggf. Waffenscheinentzug

 

Abs 3. Offenes Tragen von Waffen

In städtischen Gebieten (z. B. Los Santos):

Das offene Tragen von Waffen jeglicher Art ist für Zivilpersonen verboten. Auch registrierte Waffen müssen verdeckt getragen werden (z. B. im Holster unter Kleidung).

 

Im Norden des Bundesstaates:

In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten im Norden ist das offene Tragen legaler Waffen (z. B. Smith & Wesson) erlaubt, solange:

- Wenn sie registriert sind
- der Besitzer einen gültigen Waffenschein hat

- keine Bedrohung Dritter stattfindet

- keine verbotenen Zonen betreten werden (Polizeireviere, State Prison, Banken, EMS)

 

Abs 4. Sonderregelungen für Sicherheitsbehörden

Angehörige der staatlichen Sicherheitsbehörden (z. B. SAPD, LSPD, BCSO; IAA, FIB) dürfen im Rahmen ihres aktiven Dienstes folgende Sonderwaffen mit sich führen und einsetzen:

 

- Langwaffen, auch vollautomatisch

- Rauchgranaten und taktische Ausrüstung

- Nicht tödliche Einsatzmittel (z. B. Taser, Tränengas, Flashbangs)

 

Diese Mittel dürfen nur in folgenden Fällen eingesetzt werden:

 

- akute Gefahrenlagen (z. B. Geiselnahmen, Terrorlagen, schwer bewaffnete Täter)

- im Rahmen taktischer Einsätze (z. B. SWAT Operationen

 - zur Gefahrenabwehr oder Eigensicherung


 

§ 2 Voraussetzungen für den Waffenschein


Ein Waffenschein berechtigt zum Besitz und verdeckten Tragen legaler Schusswaffen. Er kann nur unter bestimmten Bedingungen ausgestellt werden und ist an strenge Vorgaben gebunden.

 

Abs 1. Grundvoraussetzungen

Ein Waffenschein darf nur ausgestellt werden, wenn die antragstellende Person:

 

- das 18. Lebensjahr vollendet hat

- einen sauberen Vorstrafenregisterauszug vorweisen kann (keine Einträge wegen Gewalt-, Drogen- oder Waffendelikten)

- eine bestandene Waffensachkundeprüfung absolviert hat

- geistig und körperlich zurechnungsfähig ist

- nicht unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht

 

 

Abs 2.Antragsverfahren

- Antrag ist beim LSPD / SAPD / BCSO einzureichen

- Nach Prüfung durch die Behörden erfolgt entweder eine Genehmigung oder Ablehnung

- Waffenschein ist persönlich und nicht übertragbar

 

Abs 3. Gültigkeit & Kontrolle

Der Waffenschein ist dauerhaft gültig, kann aber bei bestimmten Vorfällen widerrufen werden

 

- Bei Kontrollen muss der Waffenschein jederzeit auf Verlangen vorgezeigt werden

- Verlust oder Diebstahl von Waffen ist umgehend zu melden


 

§ 3 Missbrauch & Entzug von Waffenlizenzen


Der Missbrauch eines Waffenscheins oder Verstöße gegen das Waffenrecht führen zum sofortigen Entzug der Lizenz sowie zu weiteren strafrechtlichen Maßnahmen.

 

Abs 1. Gründe für Entzug

Ein Waffenschein kann unter anderem entzogen werden bei:

 

- Verwendung der Waffe zur Bedrohung oder Körperverletzung

- Besitz illegaler Waffen trotz Waffenschein

- Verkauf oder Weitergabe der Waffe an Dritte

- Wiederholte Verstöße gegen das Waffenrecht

- Konsum von Alkohol oder Drogen im Zusammenhang mit Waffenbesitz

- Täuschung oder Falschangaben im Antragsverfahren

 

Abs 2. Folgen des Entzugs

- Sofortige Beschlagnahmung aller registrierten Waffen

- Aberkennung des Rechts auf Neubeantragung für mindestens 6 Monate bis permanent

- Eintrag im zentralen Waffenregister als „nicht berechtigt“

- Zusätzlich drohen Geldstrafen oder Haftstrafen.

 

Abs 3. Einspruch & Wiederantrag

Einspruch gegen den Entzug kann innerhalb von 48 Stunden bei einer gerichtlichen Stelle eingereicht werden

 

- Ein Wiederantrag ist nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung möglich – u. a. mit:

- psychologischem Gutachten

- Nachweis über veränderte Lebensumstände

- erneuter Sachkundeprüfung
 

 

§ 4 Strafverschärfung bei Waffengebrauch im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten


Der Besitz, das Tragen oder der Einsatz von Waffen im direkten Zusammenhang mit dem Handel, Transport oder der Produktion von Betäubungsmitteln stellt eine besonders schwere Straftat dar und führt zu einer erhöhten Strafverfolgung.

 

Abs 1. Definition

Als waffenunterstützter Drogenhandel gelten insbesondere folgende Konstellationen:

 

- Mitführen oder Einsatz einer legalen oder illegalen Waffe während des Verkaufs oder Transports von Drogen

- Bewaffneter Schutz von Drogenlagern, laboren oder transporten

- Drohungen mit Waffen im Rahmen eines Drogengeschäfts

- Besitz einer Waffe im Fahrzeug zusammen mit nicht erlaubter Drogenmenge

 

Abs 2. Strafmaß (zusätzlich zur eigentlichen Tat)

 

Wenn eine Waffe im Zusammenhang mit einem Drogenvergehen mitgeführt oder verwendet wird, erhöht sich das Strafmaß automatisch wie folgt;

 



                                              Waffe                   Geldstrafe         Haftzeiz

                                              Legale Pistole        +$15.000             +30

                                              Illegale Waffe        +$30.000             +120

                                              Sprengmittel         +$75.000             +180

 

 

Zusätzlich:

- Waffenschein wird dauerhaft entzogen

- Eintrag in der Personen Akte für bewaffneten Handel

- Fahrzeuge und Immobilien dürfen beschlagnahmt werden

 

Abs 3. Organisierter Handel / Bandenstruktur

Wenn die Straftat im Rahmen einer organisierten Gruppierung, Bande oder einem Kartell erfolgt, kann das Strafmaß um bis zu 200 % erhöht werden. Dies gilt auch für:

 

- Nutzung von bewaffneter Eskorte bei Drogentransporten

- bewaffnete Überwachung von Produktionsstätten Z.b (Meth-Labore, Moonshine-Destillen etc.)

 

Abs 4. Sonderermittlung & Gefährdereinstufung

Verdächtige, die unter diesen Umständen aufgegriffen werden, können als Gefährder eingestuft werden

 

- Staatliche Behörden (z. B. SAPD / Justiz) dürfen in diesen Fällen:

- Langzeitüberwachung einleiten

- Vermögen vorübergehend einfrieren

 

 

§ 5 Unerlaubter Waffenbesitz & fehlende Registrierung


Der Besitz oder das Mitführen einer Waffe ohne gültigen Waffenschein oder ohne ordnungsgemäße Registrierung stellt eine Straftat dar, unabhängig davon, ob es sich um eine legale oder illegale Waffe handelt.

Abs 1.Besitz ohne Waffenschein

Personen, die eine genehmigungspflichtige Waffe mit sich führen, ohne im Besitz eines gültigen Waffenscheins zu sein, machen sich strafbar.

 

                                                                         Strafmaß:

                                                              Min. $20.000 – Max. $50.000

                                                              Min. 40 – Max. 90 Hafteinheiten

                                                              Waffe wird beschlagnahmt
                                             Eintrag in die Personen Akte ("unerlaubter Besitz")

 

 

Abs 2. Nichtregistrierte Waffe
Auch bei gültigem Waffenschein muss jede genehmigungspflichtige Waffe auf den Namen des Besitzers registriert sein. Wird eine nicht registrierte Waffe aufgefunden, gilt dies als Verstoß gegen das Waffenrecht.

 

 

                                                                                 Strafmaß:

                                                                  Min. $15.000 – Max. $40.000

                                                                  Min. 30 – Max. 70 Hafteinheiten

                                                          Registrierung wird rückwirkend verweigert
                               Erneute Überprüfung des Waffenscheins durch die zuständigen Behörden

                                                                    Waffe wird beschlagnahmt
                                                Eintrag in die Personen Akte ("unerlaubter Besitz")

 

 

Abs 3. Wiederholungstäter
Wer mehrmals beim Führen nicht registrierter Waffen oder ohne Waffenschein erwischt wird, riskiert:

 

Dauerhaften Waffenscheinentzug

Registrierungssperre für zukünftige Waffen

Erhöhung der Geld- und Haftstrafen um bis zu 150 %


Abs 4. Ausnahmefälle (z. B. Erbschaft Nachweispflicht, Fund)
In Ausnahmefällen Erbschaft Nachweispflicht, Fund, Altbesitz gilt:

 

Die Waffe ist innerhalb von 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle zu melden

Wird die Frist versäumt, wird die Person wie ein unerlaubter Waffenbesitzer behandelt

Bei freiwilliger Meldung kann die Strafe gemindert oder ausgesetzt werden

 

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