UNITED STATES OF AMERICA
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Betäubungsmittelgesetz (BTMG)
§ 1 Anbau von Pflanzen
Der illegale Anbau von verbotenen Pflanzen, insbesondere solchen mit berauschender Wirkung (Cannabis), ist untersagt. Dazu zählen unter anderem der Anbau von Cannabis oder das unerlaubte Kultivieren geschützter Pflanzenarten.
Min. 6.250$ - Max. 12.500$
§ 2 Verkauf und Verteilung von Betäubungsmitteln
Die Abgabe, Weitergabe, Verteilung oder der Verkauf von Betäubungsmitteln unabhängig von Menge, Preis oder Absicht ist strafbar und wird als aktiver Drogenhandel gewertet. Auch unentgeltliche Übergaben oder das Überlassen zum Konsum gelten als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Abs 1. Verkauf und Handel
Jeglicher Verkauf von Betäubungsmitteln ist strengstens untersagt – unabhängig davon, ob die verkaufte Menge innerhalb der Eigenbedarfsgrenze liegt oder nicht.
Der Verkauf umfasst:
- Übergabe gegen Bezahlung (auch Sachwerte)
- Lieferung, Verkauf über Dritte oder Online Vertrieb
- Organisation von Übergaben oder Absprachen
Strafmaß:
Min. $40.000 – Max. $100.000
Min. 100 – Max. 180 Hafteinheiten
Beschlagnahmung der Betäubungsmittel und genutzten Transportmittel
Beschlagnahmung der Betäubungsmittel und genutzten Transportmittel
Abs 2. Unentgeltliche Weitergabe
Auch die kostenlose Weitergabe, das Teilen oder „Verschenken“ von Betäubungsmitteln ist illegal, da es den Besitz und Konsum durch Dritte ermöglicht.
Beispiele:
- Übergeben eines Baggies an Freunde
- Weitergabe auf Partys oder in Clubs
Strafmaß:
Min. $25.000 – Max. $50.000
Min. 35 – Max. 65 Hafteinheiten
Beschlagnahmung der Betäubungsmittel
Abs 3. Handel im Auftrag (z. B. für Gruppierungen)
Personen, die Betäubungsmittel im Namen einer Gruppierung, Organisation oder Gang verkaufen oder lagern, werden besonders hart bestraft. Dies gilt auch bei Teilnahme an Strukturen wie:
- Drogenringe
- Straßenhandel auf Kommando
- Zwischenlagerung zur späteren Verteilung
Strafmaß:
Min. $75.000 – Max. $150.000
Min. 150 – Max. 250 Hafteinheiten
Ermittlungen gegen die Gruppierung
Abs 4. Verkauf an gefährdete Personen
Die Weitergabe oder der Verkauf von Betäubungsmitteln, psychisch auffällige Personen oder in schutzwürdigen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Sozialeinrichtungen) ist ein besonders schwerwiegender Verstoß.
Strafmaß:
Min. $100.000 – Max. $200.000
Min. 200 – Max. 300 Hafteinheiten
Unmittelbare Gefährdungshaftung (z. B. bei Folgen für Opfer)
Hinweis: Versuch ist strafbar
Bereits der Versuch, Betäubungsmittel zu verkaufen, anzubieten oder zu vermitteln, wird strafrechtlich behandelt auch wenn kein tatsächlicher Verkauf stattfindet.
§ 3 Besitz von Betäubungsmitteln
Der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt das Mitführen, Lagern oder Transportieren von Substanzen wie Z.b Kokain. Auch der Besitz von großen Mengen, die auf eine Verkaufsabsicht hindeuten, fällt unter diesen Straftatbestand.
Strafmaß:
Min. 10.000$ - Max. 25.000$
75 Hafteinheiten
§ 3.1 Besitz von Betäubungsmitteln
Abs 1. Erlaubter Besitz (nur mit Cannabis Greencard)
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist ausschließlich für Personen mit gültiger Greencard im Rahmen des Eigenbedarfs in begrenzter Menge erlaubt. Folgende Maximalmengen gelten:
Bis zu 2 Baggies (versiegelte Kleinpackungen mit Betäubungsmitteln)
- oder alternativ bis zu 6 Joints
- Ein Besitz über diese Höchstmenge hinaus ist unzulässig, auch für Inhaber einer Greencard.
Abs 2. Überschreiten der erlaubten Menge
Das Mitführen von Betäubungsmitteln über die in Abs. 1 definierte Höchstgrenze hinaus ist strafbar unabhängig davon, ob die zusätzlichen Substanzen:
- am Körper getragen,
- im Fahrzeug transportiert,
- oder in anderweitig zugänglichen Behältnissen (z. B. Rucksäcke, Taschen) verwahrt werden.
Beispiel:
Eine Person führt 6 Joints bei sich und hat zusätzlich weitere Betäubungsmittel im Fahrzeug gelagert. In diesem Fall gilt die gesamte Menge als aktueller Besitz ein Verstoß gegen §3.1.
Abs 3. Fahrzeuge als Besitzraum
Fahrzeuge gelten im strafrechtlichen Sinne als Teil des Besitzbereichs. Befindet sich eine Person im Fahrzeug oder bewegt dieses, wird der gesamte Fahrzeuginhalt der Person zugeordnet.
Hinweis:
Das Lagern von Drogen im Fahrzeug während der Fahrt auch bei Einhaltung der persönlichen Maximalmenge wird bei Kontrolle als aktiver Besitz gewertet.
Abs. 4 Mitführen an öffentlichen Orten
Das Mitführen von Betäubungsmitteln an öffentlichen Plätzen (z. B. Parks, Behörden, Veranstaltungen) unterliegt strengen Regelungen:
- Betäubungsmittel dürfen nicht sichtbar oder offen getragen werden.
- Der Konsum an öffentlichen Orten ist strikt untersagt.
Verstöße gegen diese Regelungen führen unabhängig von der Besitzmenge zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Strafmaß:
Min $10.000 bis maximal $25.000
75 Hafteinheiten
§ 4 Herstellen von chemischen Drogen
Das illegale Herstellen von chemischen Drogen ist strengstens untersagt. Dazu zählt die Produktion von Substanzen wie Z.b Kokain, oder anderen synthetischen Betäubungsmitteln in Laboren, Wohnungen oder anderen Einrichtungen. Auch das Lagern großer Mengen von Chemikalien zur Herstellung solcher Drogen fällt unter diesen Straftatbestand.
Strafmaß:
Min. 20.250$ - Max. 50.750$
135 Hafteinheiten
§ 4.1 Herstellung von Betäubungsmitteln und illegalen Substanzen
Die Herstellung, Verarbeitung oder Veredelung von Betäubungsmitteln oder chemischen Substanzen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Abs 1. Herstellung von Methamphetamin (Meth)
Die Herstellung von Methamphetamin, auch bekannt als „Meth“, stellt eine schwere Straftat dar.
Bereits der Besitz von Ausrüstung oder Chemikalien zur Herstellung wird strafbar gewertet, sofern ein nachvollziehbarer Zusammenhang zur Herstellung besteht.
Strafmaß:
Min. $40.000 – Max. $90.000
Min. 90 – Max. 160 Hafteinheiten
Konfiszierung der Stoffe der Ausrüstung und aller begleitenden Gegenstände
Abs 2. Herstellung von Kokain
Die Verarbeitung oder Reinsynthese von Kokain aus Rohstoffen oder Halbfertigprodukten ist strengstens verboten. Der Besitz von Laborgeräten oder chemischen Vorprodukten im Zusammenhang mit Kokainherstellung fällt ebenfalls unter diesen Paragraphen.
Strafmaß:
Min. $50.000 – Max. $100.000
Min. 100 – Max. 180 Hafteinheiten
Konfiszierung der Stoffe der Ausrüstung und aller begleitenden Gegenstände
Abs 3. Herstellung von Moonshine (illegaler Schnaps)
Die Herstellung von Moonshine ist verboten. Besonders im Zusammenhang mit dem Vertrieb in Bars, Clubs oder an öffentliche Veranstaltungen gilt dies als schwerer Verstoß.
Strafmaß:
Min. $20.000 – Max. $50.000
Min. 60 – Max. 120 Hafteinheiten
Konfiszierung der Stoffe der Ausrüstung und aller begleitenden Gegenstände
Abs 4. Kitty Kekse (Designerdrogen in Gebäckform)
Die Herstellung oder Verarbeitung sogenannter „Kitty-Kekse“ (gebackene Betäubungsmittel in Keksform oder vergleichbarer Aufmachung) ist besonders strafverschärfend, da sie häufig in täuschender Verpackung oder an gefährdete Gruppen Verkauft wird.
Strafmaß:
Min. $60.000 – Max. $100.000
Min. 120 – Max. 200 Hafteinheiten
Konfiszierung der Stoffe der Ausrüstung und aller begleitenden Gegenstände
Abs 5. Umgang mit Pseudoephedrin
Pseudoephedrin ist ein häufig missbrauchter Grundstoff zur Herstellung von Methamphetamin. Besitz, Lagerung oder Handel ist verboten und wird als Vorbereitungshandlung zur Drogenproduktion gewertet.
Strafmaß:
Min. $30.000 – Max. $70.000
Min. 80 – Max. 140 Hafteinheiten
Konfiszierung der Stoffe der Ausrüstung und aller begleitenden Gegenstände
§ 5 Konsum von Betäubungsmitteln in Schutzbereichen
Abs 1. Definition von Schutzbereichen
Der Konsum von Betäubungsmitteln in Schutzbereichen stellt eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar. Unabhängig von Besitzmenge oder Wirkstoffgehalt ist bereits der Versuch des Konsums in den folgenden Zonen verboten:
- Regierungsgebäude (z. B. Rathaus, Justizgebäude, Ministerien)
- Polizeidienststellen und Sicherheitsbehörden
- Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
- Bahnhöfe, Flughäfen, öffentliche Nahverkehr Einrichtungen
- Gerichtsgebäude und Strafvollzugsanstalten
Abs 2.Verhalten in Schutzbereichen
In Schutzbereichen ist jeglicher Konsum, Besitz, Handel oder Weitergabe von Betäubungsmitteln untersagt, auch wenn die mitgeführte Menge innerhalb der erlaubten Grenze liegt.
- Sichtbares Mitführen von Betäubungsmitteln
- Konsumieren (z. B. Rauchen, Injizieren, Schlucken)
- Beeinträchtigung durch Wirkstoffe (z. B. offensichtlich unter Einfluss stehend)
Strafmaß bei Verstoß:
Min. $25.000 – Max. $75.000
Min. 80 – Max. 160 Hafteinheiten
Zusätzlich: Platzverweis, Hausverbot oder Meldepflicht möglich
§ 6 Wiederholungstäter Bußgeldkatalog & Strafverschärfung
Personen, die wiederholt gegen §1 bis 7 des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen, werden nach dem Staffelprinzip härter bestraft. Bereits ein zweiter Verstoß gilt als Wiederholungstat.
Staffelung der Strafen:
Verstoßanzahl Geldstrafe (in %) Haftzeit (in %) Zusätzliche Maßnahmen
1. Verstoß 100 % Basisstrafe 100 % (Basis) Warnvermerk, Akteneintrag
2. Verstoß +50 % +50 % Warnvermerk, Akteneintrag
3. Verstoß +100 % +100 % Führerschein / Waffenscheinentzug Für 7 - 14 Tage
4. Verstoß +150 % oder mehr +150 % Erzwingungshaft, Überwachung, Bewährung ausgeschlossen
Hinweis:
Wiederholungstäter können bei Gefahr für die Allgemeinheit mit Maßnahmen nach dem Staatsschutzgesetz belegt werden, darunter:
- Dauerhafte Überwachung
- Einschränkungen im Aufenthalt (z. B. Öffentliche Plätze)
- Meldepflicht bei Kontrollpunkten
§ 7 Verbotener Konsum bestimmter Substanzen
Unabhängig vom Ort ist der Konsum folgender Substanzen grundsätzlich verboten und stellt eine schwere Straftat dar unabhängig davon, ob der Besitz im Rahmen einer erlaubten Menge oder mit Greencard erfolgt.
Abs 1.Allgemeines Konsumverbot
Folgende Substanzen dürfen unter keinen Umständen konsumiert werden:
- Methamphetamin (Meth)
- Kokain
- Moonshine (illegal gebrannter Hochprozentalkohol)
- Kitty-Kekse (Designerdrogen in Gebäckform)
- Pseudoephedrin
Begründung:
Diese Stoffe gelten laut Gesundheitsbehörde als besonders gefährlich, suchtfördernd oder gemeingefährlich. Ihr Konsum beeinträchtigt nachweislich:
- Urteilsvermögen im Straßenverkehr
- Gesundheit der betroffenen Person
- öffentliche Sicherheit
Abs 2. Strafmaß bei Konsum und oder der Besitz
Substanz Geldstrafe Min - Max. Haftstrafe Min. - Max.
Meth $50.000 – $100.000 120 – 200
Kokain $40.000 – $90.000 100 – 180
Moonshine $20.000 – $50.000 60 – 120
Kitty-Kekse $60.000 – $100.000 120 – 200
Pseudoephedrin $30.000 – $70.000 80 – 140
Konfiszierung der Stoffe der Ausrüstung und aller begleitenden Gegenstände
Abs 3. Konsum unter Einfluss (z. B. beim Fahren)
Wer unter Einfluss dieser Substanzen am Straßenverkehr teilnimmt oder öffentliche Tätigkeiten ausführt, begeht eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit mit erhöhtem Strafmaß.