UNITED STATES OF AMERICA
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Straßenverkehrs Ordnung
§ 1 Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist untersagt und wird entsprechend geahndet. Die erlaubten Geschwindigkeiten sind wie folgt festgelegt: Innerorts: Maximal 60 mph Außerorts: Maximal 80 mph Highway: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung Geringfügige Überschreitung (bis 10 mph über dem Limit 1.250$) Mittlere Überschreitung (bis 11 mph über dem Limit 2.550$) Schwere Überschreitung (bis 20 und aufwärts mph über dem Limit 5.550$ möglicher Führerscheinentziehung.
§ 2 Fahren im Rausch (Drogen / Alkohol)
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens untersagt. Fahruntüchtigkeit durch Rauschmittel gefährdet nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer und wird daher konsequent geahndet. Geringfügiger Verstoß (leichte Alkoholisierung, keine Gefährdung anderer) 10.000$ Mittlerer Verstoß (deutliche Fahruntüchtigkeit, riskantes Fahrverhalten) 15.750$ Schwerwiegender Verstoß (Unfall oder Gefährdung anderer durch Rauschfahrt) 18.750$ Wiederholter Verstoß oder vorsätzliche Missachtung der Regel Haftstrafe und dauerhaftes Fahrverbot 25.250$ / Haftstrafe 200 einheiten.
§ 3 Missachtung von Sonderrechten
Die Missachtung von Sonderrechten liegt vor, wenn eine Person sich nicht an die besonderen Verkehrs und Verhaltensregeln hält, die für Einsatzfahrzeuge, Behörden oder andere berechtigte Personen gelten. Dazu zählen unter anderem das Blockieren von Einsatzfahrzeugen, das Ignorieren von Blaulicht und Sirenen oder das unbefugte Nutzen von behördlichen Sonderrechten.
MIN. GELDSTRAFE
Min. 5.000$ - Max. 12.750$
§ 4 Führen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen oder TÜV
Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültiges Kennzeichen oder ohne bestandene TÜV Prüfung ist untersagt. Fahrzeuge ohne ordnungsgemäße Zulassung oder technische Überprüfung stellen ein Sicherheitsrisiko dar und dürfen nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Fehlendes Kennzeichen: Min. 750$ - Max. 2.250$ Abgelaufener oder fehlender TÜV: Min. 4.250$ - Max. 6.750$ Wiederholter Verstoß oder Gefährdung anderer: Haftstrafe und Fahrzeugbeschlagnahmung Min. 12.000$ - Max.17.00$
§ 5 Führen eines Fahrzeugs ohne eingetragenen Inhaber
Das Führen eines Fahrzeugs ohne einen offiziell eingetragenen Besitzer ist untersagt. Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß registriert sein und regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Das Fahren eines nicht registrierten oder technisch unsicheren Fahrzeugs stellt ein Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Fehlender eingetragener Inhaber.
MIN. GELDSTRAFE
Min. 12.700$ - Max. 18.300$
§ 6 Ausnutzung der Hupe
Die Hupe eines Fahrzeugs darf ausschließlich zur Warnung oder zur Vermeidung von Gefahrensituationen genutzt werden. Das übermäßige oder unnötige Hupen, insbesondere zur Belästigung anderer Personen oder zur Störung der öffentlichen Ordnung, ist untersagt. Dazu zählen unter anderem dauerhaftes Hupen ohne Grund, das absichtliche Lärmen in Wohngebieten oder das Missbrauchen der Hupe für nicht verkehrsbezogene Zwecke.
MIN. GELDSTRAFE
Min. 1.500$ - Max. 2.000$
§ 7 Missachtung von Parkverbotszonen
Das Parken in bestimmten Bereichen ist untersagt, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Folgende Parkverbotszonen sind strikt einzuhalten: Rot markierte Bordsteine Parken ist nicht erlaubt. Min. 750$ Max. 1.500$ Einfahrten und Halteverbotszonen Parken ist nicht erlaubt. Min. 1.500$ Max. 1.700$ Bushaltestellen und Sperrflächen Parken ist nicht erlaubt. Min. 1.750$ Max. 2.500$ Highways Parken ist strengstens untersagt und stellt eine erhebliche Gefährdung da. Min. 3.750$ Max. 5.500$
§ 8 Missachtung des Fahrzeugzustands
Alle Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Das Fahren mit stark beschädigten, nicht funktionstüchtigen oder technisch unsicheren Fahrzeugen ist untersagt. Dazu zählen unter anderem defekte Bremsen, fehlende Beleuchtung, starke Karosserieschäden oder übermäßige Umweltverschmutzung durch das Fahrzeug. Geringfügiger Verstoß (kleinere Schäden, aber noch fahrbereit) 570$ Mittlerer Verstoß (sichtbare technische Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen) 2.700$ Schwerwiegender Verstoß (Totalschaden oder erhebliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) 4.700$ Wiederholter Verstoß oder vorsätzliche Missachtung der Fahrzeugwartung Haftstrafe und Fahrverbot 8.750$ & 4 Tage Fahrverbot
§ 9 Unerlaubtes entfernen vom Unfallort
Das unerlaubte Verlassen eines Unfallortes ohne die erforderlichen Maßnahmen ist untersagt. Nach einem Verkehrsunfall ist jede beteiligte Person verpflichtet, den Vorfall zu melden, Erste Hilfe zu leisten (falls erforderlich) und auf die Ankunft der Behörden zu warten. Fahrerflucht stellt eine schwerwiegende Straftat dar und wird entsprechend geahndet. Geringfügiger Verstoß (Unfall mit geringem Sachschaden, aber keine Meldung) 1.000$ Mittlerer Verstoß (Unfall mit Sachschaden und Flucht ohne Meldung) 3.750$ Schwerwiegender Verstoß (Unfall mit Personenschaden und Fahrerflucht) 6.800$ Wiederholter Verstoß oder vorsätzliche Unfallflucht Haftstrafe und (dauerhaftes Fahrverbot) 10.500$ Haftstrafe 150 Einheiten
§ 10 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich oder grob fahrlässig die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dazu zählen unter anderem das Blockieren von Straßen, das mutwillige Verursachen von Unfällen, das Fahren entgegen der Fahrtrichtung. Geringfügiger Verstoß (z. B. kurzfristige Behinderung ohne direkte Gefährdung) 5.500$ Mittlerer Verstoß (z. B. vorsätzliche Blockade oder riskantes Fahrverhalten) 7.500$ Schwerwiegender Verstoß (z. B. absichtliche Unfälle, hochriskantes Fahrverhalten, Behinderung) 12.750$ Wiederholter Verstoß oder vorsätzliche Gefährdung anderer Haftstrafe und Fahrverbot 17.800$ / Haftstrafe 135 einheiten / Fahrverbot 7 Tage
§ 11 Diebstahl von KFZ
Der Diebstahl eines Fahrzeugs, das einem registrierten Bürger, ist strengstens untersagt. Dazu zählt das unbefugte Entwenden, Knacken oder Mitnehmen eines Fahrzeugs ohne Zustimmung des Eigentümers. Auch das Verkaufen oder Zerlegen gestohlener Fahrzeuge fällt unter diesen Straftatbestand.
MIN. GELDSTRAFE
Min. 5.500$ - Max. 12.500$
Hafteinheit
30
§ 12 Verkehrszeichen 1.0
Folgende Verkehrszeichen sowie Verkehrseinrichtungen sind nicht zu beachten:
1. Vorfahrtsschilder.
2. Geschwindigkeitsschilder.
3. Ampeln.
§ 13 Verkehrszeichen 1.1
Folgende Verkehrszeichen oder derartige Bodenmarkierungen müssen
beachtet werden:
1. Stoppschilder / Stop Markierungen
2. Einbahnstraßenschilder
3. Wende Verbotsschilder
4. Fußgängerüberwege
5. Schilder mit Parkverbot
§ 14 Vorfahrt
An Stoppschildern sowie Stop Markierungen ist Vorfahrt zu gewähren. Sollten
sich an einer Kreuzung keine oder mehrere Stopschilder / Stop Markierungen
befinden, gilt Abs. 2.
Abs 2.
Vorfahrt hat derjenige, wessen Fahrbahn mehr Fahrstreifen hat.
Abs 3.
Wenn weder Abs. 1 oder Abs. 2 anwendbar sind, gilt rechts vor links.
Abs 4.
An Fußgängerüberwegen muss die Geschwindigkeit reduziert werden und Fußgängern ist stets Vorrang zu gewähren.
§ 15 Überholen
Abs 1.
Es darf nur links überholt werden.
Abs 2.
Es darf nur überholt werden, wenn während des gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen
muss eine wesentlich höhere Geschwindigkeit gefahren werden, als die des zu überholenden Fahrzeuges.
Abs 3.
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
§ 16 Halten und Parken
Abs 1.
Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde oder der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt.
Abs 2.
Das Halten und Parken ist grundsätzlich nur zugelassen, wenn andere
Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt oder behindert werden.
Abs 3.
An folgenden Orten ist das Halten und Parken mit Kraftfahrzeugen und
Lastkraftwagen erlaubt:
auf öffentlich zugänglichen eingezeichneten Parkflächen
auf privaten Grundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers
auf dem Seitenstreifen von Landstraßen sowie Feld und Waldwegen,
wenn das Fahrzeug parallel zur Fahrbahn in Fahrtrichtung neben der
Fahrbahn steht am Straßenrand, wenn das Fahrzeug mit gleicher Anzahl an Rädern auf dem Bürgersteig wie auf der Fahrbahn steht und parallel zur Fahrbahn in Fahrtrichtung ausgerichtet ist.
Abs 4.
Sollte das Fahrzeug aufgrund seiner Länge oder Breite nicht in eine Parkfläche passen, so ist es gestattet, mehrere Parklücken zu besetzen, sofern die
Bauform des Parkplatzes dies ermöglicht, ohne das andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Abs 5.
An folgenden Orten ist das Halten und Parken mit Kraftfahrzeugen und
Lastkraftwagen grundsätzlich verboten:
auf der Fahrbahn an oder auf rot markierten Bordsteinkanten auf dem Standstreifen eines High oder Freeways (nur Parken verboten) vor Toren und Zufahrten.
Abs 6.
Das Landen bzw. Parken von Luftfahrzeugen ist ausschließlich an folgenden
Orten erlaubt:
flache Dächer mit Zugang Grünflächen, solange Flucht und Verkehrswege nicht blockiert werden gekennzeichnete Landeplätze (H), welche nicht zu einer staatlichen Behörde gehören.Das Parken oder halten vor, neben oder hinter Regierungsgebäuden ist untersagt, sofern keine ausgewiesenen Parkflächen vorhanden sind.
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